Maklerkosten:
In Bayern sind es 3% zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer von 19 %, wenn ein Makler eingeschaltet wird. Das sogenannte Bestellerprinzip (wer den Makler bestellt, bezahlt ihn), gilt nicht für den Verkauf.
Hier trägt, in der Regel, der Käufer die Maklerkosten.
Notar- und Gerichtskosten:
Etwa 1,5 %
Ein Immobilienkauf erfordert immer eine notarielle Beurkundung. Der Notar stellt vor Vertragsschluss die Identität der beteiligten Parteien fest und entwirft die Kaufverträge, die dann persönlich in der Kanzlei unterzeichnet werden. Darüber hinaus veranlasst er die Eintragung des Eigentümers im Grundbuch. Die Arbeit des Notars wird mit einem Prozent des Kaufpreises veranschlagt. Die einzelnen Posten werden in der Notarrechnung als Kaufnebenkosten aufgelistet. Die Kosten für den Grundbucheintrag betragen etwa ein halbes Prozent vom Immobilienkaufpreis.
Grunderwerbsteuer
In Bayern 3,5 %
Das Finanzamt schickt eine Rechnung über die Höhe der Grunderwerbsteuer an den Käufer. Diese beträgt in Bayern 3,5 % des Immobilienkaufpreises, unabhängig vom Objekt (Grundstück, Haus, Wohnung). Nach Eingang der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und bestätigt damit die Begleichung der Steuerschuld. Erst nach Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung darf der Notar den Eintrag des neuen Eigentümers in das Grundbuch veranlassen.